Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unser Webportal im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der BFSGV sowie dem Standard EN 301 549 (der die WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA umfasst) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieses Portal wurde unter Beachtung der WCAG-2.1-AA-Kriterien entwickelt und ist nach unserer Selbstbewertung weitgehend barrierefrei. Umgesetzt sind insbesondere:
- klare Seitenstruktur mit Überschriftenhierarchie und Sprungmarke „Zum Inhalt“;
- vollständige Tastaturbedienbarkeit und gut sichtbarer Tastaturfokus;
- ausreichende Farbkontraste (mind. 4,5:1 für Text) und Unterstützung des System-Kontrastmodus;
- responsives Layout (Vergrößerung/Zoom bis 200 % ohne Funktionsverlust), Bedienung auf Smartphone, Tablet und Desktop;
- Beschriftungen für alle Formularfelder, aussagekräftige Links und Schaltflächen;
- Statusinformationen werden nicht allein über Farbe vermittelt (zusätzlich Text);
- Berücksichtigung der Einstellung „reduzierte Bewegung“;
- angabe der Seitensprache (
lang="de").
Nicht barrierefreie Inhalte / bekannte Einschränkungen
Folgende Inhalte sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei (bitte nach Prüfung konkretisieren oder streichen):
- Hochgeladene Dokumente (z. B. PDF) stammen teils aus Fremdquellen und sind nicht zwingend barrierefrei. Wir stellen barrierefreie Alternativen auf Anfrage bereit.
- Selbst gehostete Videos enthalten derzeit nicht durchgängig Untertitel.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16.06.2026 erstellt. Grundlage war eine Selbstbewertung des Anbieters. Sie sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einem barrierefreien Format? Bitte kontaktieren Sie uns – wir helfen weiter:
E-Mail: kontakt@dsgvo-consulting.eu
Wir bemühen uns, Anfragen kurzfristig zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren / Schlichtung
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle nach dem BFSG wenden. Die Schlichtungsstelle nach § 16 BFSG ist bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit angesiedelt (www.schlichtungsstelle-bfsg.de). Bitte prüfen Sie die jeweils aktuelle Zuständigkeit.
Stand: 06/2026. Diese Erklärung ist eine anpassbare Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung.